Dienstag, März 19, 2024
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Autounfall – was ist zu tun?

Wir alle kennen sie, die Situationen in denen man eigentlich nicht stecken will. Jemand fährt einem ins Auto und verursacht einen Verkehrsunfall und auf einmal muss man sich mit der Polizei, den Versicherungen, evtl. sogar Ärzten und anderen Behörden rumschlagen. Wie geht man eigentlich vor und kennt man eigentlich seine Rechte so genau?

Empfehlung: Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Warum? Weil das Ihr Stress level niedrig hält und Ihre Chancen auf vollen Schadensersatz deutlich erhöht. Das schöne daran ist, das der Rechtsanwalt von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt werden muss. Das bedeutet als Geschädigter hat man hier kein Kostenrisiko. Außerdem kümmert er sich um alle Parteien und prüft das die Versicherung auch wirklich ordnungsgemäß des Schaden reguliert. Denn eines ist sicher, einer Versicherung ist zu aller erst ein Unternehmen das gewinnorientiert handelt, das bedeutet es liegt in der Natur der Sache das so wenig wie möglich gezahlt werden soll. Allerdings weiß ein Rechtsanwalt was gekürzt werden darf und was nicht. Im Schnitt werden 40% weniger bezahlt, wenn man keinen Rechtsbeistand im Boot hat. Deswegen immer einen Rechtsanwalt einschalten. So muss man sich auch nicht selber mit der Versicherung herumschlagen, denn das kann wie oben bereits erwähnt sehr nervenaufreibend werden.

Was muss die Versicherung eigentlich ersetzen?

Grundsätzlich gilt, das die Versicherung den Schaden so ausgleichen muss, als sei er nie passiert. Es gibt allerdings auch eine Schadenminderungspflicht für den Geschädigten. Das bedeutet wiederum das hier gilt, das sich ein Geschädigter auch nicht an einem Unfall bereichern darf. Also gibt es hier nun verschiedene Varianten. Im Normalfall holt man sich ein Gutachten bei einem Sachverständigen bzw einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt ein. Hier hat man nun die Möglichkeit fiktiv aufgrund des Gutachtens abrechnen zu lassen oder aber man gibt das Auto in der Werkstatt ab und lässt es dort reparieren. Es wird dann eine Abtretung unterschrieben, das die Werkstatt direkt mit der Haftpflichtversicherung abrechnet. Bei der fiktiven Abrechnung auf Grundlage des Gutachtens gibt es mehrere Besonderheiten. Hier muss überprüft werden ob es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, wie alt das Auto ist, war es immer scheckheftgepflegt bei einer Markengebunden Werkstatt. Ist das Auto finanziert und somit rechtlich gar nicht im Besitz des Halters. Aufgrund dieser verschiedenen Faktoren, ist die Versicherung berechtigt Abzüge vor zu nehmen oder auch nicht.

Für diesen Artikel haben wir mit den Hamburger Rechtsanwalt Erkan Özkan gesprochen. Seine Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Hamburger Gerichten am Johannes-Brahms-Platz 9 in 20355 Hamburg.

Seine Kanzlei ist spezialisiert auf Strafrecht und Verkehrsrecht, darüber hinaus ist er auch im Bereich Aufenthaltsrecht und Familienrecht tätig.

Die Kanzlei ist sehr schön gelegen und in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwältinnen Serap Eskisenkaya (Familienrecht, Aufenthaltsrecht, Verkehrsrecht) und Silke Arndt (Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht).

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